St. Bernhard

Taxordnung für das Altersheim

Gültig ab 1.7.2010

Grundtaxepro TagCHF 100.-- bis 117.--
je nach Lage
Betreuungszuschlagpro TagCHF 5.--
Pflegeaufwand nach BESA-Einstufungpro Tag/PunktCHF 2.90
Im Pensionspreis inbegriffen sind:
Gesunde Verpflegung mit 3 Mahlzeiten täglich
Zimmerreinigung
Wäsche
Strom und Heizung
Nicht inbegriffen in den Grundtaxen sind:
ArzthonorareRechnungsstellung durch Arzt
MedikamenteRechnungsstellung durch Apotheke
wenn vom Haus bezogen, rückwirkende Verrechnung
Es liegt am Bewohner oder dessen Angehörigen, mit dem Arzt einen evtl. Wechsel auf Generika zu besprechen
Pflegematerialnach Aufwand, rückwirkende Verrechnung
Haare waschen/legen von Abt. ausgeführtCHF 20.--, rückwirkende Verrechnung
Haare waschen/fönen von Abt. ausgeführtCHF 10.--, rückwirkende Verrechnung
PhysiotherapieRechnungsstellung durch Therapeutin
Pédicure/Coiffeuse/CoiffeurRechnungsstellung durch Ausführende
Flicken der persönlichen Wäschenach Aufwand
Chem. Reinigung der persönlichen Wäschenach Aufwand
Chem. Reinigung ev. von Bettzeugnach Aufwand
Übermässiger Wäscheverbrauchnach Aufwand
Kabelfernsehenpro Monat CHF 10.--
Telefonbenützung: Anschlussgebühr und Telefonapparatpro Monat CHF 25.--
Gesprächepro Monat gemäss Swisscom-Taxen
GetränkeMineralwasser / Bier / Wein
Betten (nicht medizinisch bedingt)pro Tag CHF 1.--
Zimmerservicepro Mahlzeit CHF 5.--
Vorübergehender Pflegeaufwand nach Zeitpro Stunde CHF 48.--
Miete Pflegerollstuhl/spez. Matrazenpro Tag Fr. 2.--, rückwirkende Verrechnung
Miete Rollatorpro Tag Fr. 0.50, rückwirkende Verrechnung
Hauswartarbeitenpro Stunde CHF 50.--
Postzustellgebühren (wird ½ jährlich verrechnet)nach Aufwand
Aufwendige Betreuungsgespräche mit Angehörigen werden
punktuell in Rechnung gestellt.
 
Kosten bei Auflösung des Pensionvertrages oder TodesfallCHF 200.--
Bei Todesfall oder Kündigung des Vertrages wird der Pensionspreis, abzüglich des Tagesverpflegungssatzes von CHF 18.-- nach der Zimmerräumung noch 14 Tage geschuldet.
Haftung bei verursachten Schäden an Gebäude oder Mobiliar
Zuschlag: Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Wettingenpro Tag CHF 10.--


Vermehrte Pflegebedürftigkeit

Bei vermehrtem Pflegeaufwand wird ein Zuschlag zum Pensionspeis erhoben. Dieser richtet sich nach Intensität und zeitlichem Einsatz des Personals (siehe BESA-Punkte). Bei lang andauernder schwerer Pflegebedürftigkeit, kann durch die Pflegedienstleitung eine Verlegung ins Pflegeheim veranlasst werden.

Taxermässigung bei Abwesenheit

Tagestaxe:
Bei Abwesenheit wird eine reduzierte Tagestaxe wie folgt verrechnet: Spitalaufenthalt ab dem 1. Tag, Ferien ab dem 4. Tag.
Die Reduktion beträgt Fr. 18.--

Pflegekosten:
Bei Abwesenheiten entfallen die Pflegekosten (BESA) wie folgt:
Spitalaufenthalt ab dem 1. Tag, Ferien ab dem 4. Tag.
Eintritt- und Austrittstag wird voll verrechnet.

Hinterlegung eines Depots

Zur Sicherstellung der Forderung gegenüber den Bewohnern bzw. deren Vertreter wird bei Eintritt ein Depot in der Höhe von CHF 5‘000.-- als Vorauszahlung verlangt. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst und wird bei Beendigung des Pensions- vertrages verrechnet.

Wünsche des Hauses

Die Verwaltung bittet die Pensionäre, AHV, Pensionen und Entschädigungen, sowie die Begleichung der Monats- rechnung wenn immer möglich über Postcheck oder Bank abzuwickeln, und nur ein Minimum an Bargeld bei sich persönlich zu verwalten. Es besteht die Möglichkeit, Depotgelder in unserem Tresor aufbewahren zu lassen.

Versicherungen

Vom Haus St. Bernhard aus sind die Pensionäre für Brand-/ Elementar-/ Wasser- und Einbruchschäden (ausgenommen Bargeld) versichert.
Bei persönlichem Besitz von Schmuck, Bilder, Sammlungen oder anderen Kostbarkeiten wird eine eigene Versicherung dringend empfohlen.
Für Brillen, Hörgeräte und Zahnprothesen können wir keine Haftung übernehmen.

Wäsche

Die Kleider sollten pflegeleicht, gut waschbar und angeschrieben sein.
Keine Haftung für Spezial-Kleider wie Wollsachen, Mohair usw. (Keine Handwäsche)

Copyright © 2009 Andreas Egloff