Taxordnung für das Altersheim
Gültig ab 1.7.2010
| Grundtaxe | pro Tag | CHF 100.-- bis 117.-- je nach Lage |
| Betreuungszuschlag | pro Tag | CHF 5.-- |
| Pflegeaufwand nach BESA-Einstufung | pro Tag/Punkt | CHF 2.90 |
| Im Pensionspreis inbegriffen sind: |
| Gesunde Verpflegung mit 3 Mahlzeiten täglich |
| Zimmerreinigung |
| Wäsche |
| Strom und Heizung |
| Nicht inbegriffen in den Grundtaxen sind: |
| Arzthonorare | Rechnungsstellung durch Arzt |
| Medikamente | Rechnungsstellung durch Apotheke wenn vom Haus bezogen, rückwirkende Verrechnung |
| Es liegt am Bewohner oder dessen Angehörigen, mit dem Arzt einen evtl. Wechsel auf Generika zu besprechen |
| Pflegematerial | nach Aufwand, rückwirkende Verrechnung |
| Haare waschen/legen von Abt. ausgeführt | CHF 20.--, rückwirkende Verrechnung |
| Haare waschen/fönen von Abt. ausgeführt | CHF 10.--, rückwirkende Verrechnung |
| Physiotherapie | Rechnungsstellung durch Therapeutin |
| Pédicure/Coiffeuse/Coiffeur | Rechnungsstellung durch Ausführende |
| Flicken der persönlichen Wäsche | nach Aufwand |
| Chem. Reinigung der persönlichen Wäsche | nach Aufwand |
| Chem. Reinigung ev. von Bettzeug | nach Aufwand |
| Übermässiger Wäscheverbrauch | nach Aufwand |
| Kabelfernsehen | pro Monat CHF 10.-- |
| Telefonbenützung: Anschlussgebühr und Telefonapparat | pro Monat CHF 25.-- |
| Gespräche | pro Monat gemäss Swisscom-Taxen |
| Getränke | Mineralwasser / Bier / Wein |
| Betten (nicht medizinisch bedingt) | pro Tag CHF 1.-- |
| Zimmerservice | pro Mahlzeit CHF 5.-- |
| Vorübergehender Pflegeaufwand nach Zeit | pro Stunde CHF 48.-- |
| Miete Pflegerollstuhl/spez. Matrazen | pro Tag Fr. 2.--, rückwirkende Verrechnung |
| Miete Rollator | pro Tag Fr. 0.50, rückwirkende Verrechnung |
| Hauswartarbeiten | pro Stunde CHF 50.-- |
| Postzustellgebühren (wird ½ jährlich verrechnet) | nach Aufwand |
Aufwendige Betreuungsgespräche mit Angehörigen werden punktuell in Rechnung gestellt. | |
| Kosten bei Auflösung des Pensionvertrages oder Todesfall | CHF 200.-- |
| Bei Todesfall oder Kündigung des Vertrages wird der Pensionspreis, abzüglich des Tagesverpflegungssatzes von CHF 18.-- nach der Zimmerräumung noch 14 Tage geschuldet. |
| Haftung bei verursachten Schäden an Gebäude oder Mobiliar |
| Zuschlag: Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Wettingen | pro Tag CHF 10.-- |
Vermehrte Pflegebedürftigkeit
Bei vermehrtem Pflegeaufwand wird ein Zuschlag zum Pensionspeis erhoben. Dieser richtet sich nach Intensität und zeitlichem Einsatz des Personals (siehe BESA-Punkte). Bei lang andauernder schwerer Pflegebedürftigkeit, kann durch die Pflegedienstleitung eine Verlegung ins Pflegeheim veranlasst werden.
Taxermässigung bei Abwesenheit
Tagestaxe:
Bei Abwesenheit wird eine reduzierte Tagestaxe wie folgt verrechnet: Spitalaufenthalt ab dem 1. Tag, Ferien ab dem 4. Tag.
Die Reduktion beträgt Fr. 18.--
Pflegekosten:
Bei Abwesenheiten entfallen die Pflegekosten (BESA) wie folgt:
Spitalaufenthalt ab dem 1. Tag, Ferien ab dem 4. Tag.
Eintritt- und Austrittstag wird voll verrechnet.
Hinterlegung eines Depots
Zur Sicherstellung der Forderung gegenüber den Bewohnern bzw. deren Vertreter wird bei Eintritt ein Depot in der Höhe von CHF 5‘000.-- als Vorauszahlung verlangt. Die Vorauszahlung wird nicht verzinst und wird bei Beendigung des Pensions- vertrages verrechnet.
Wünsche des Hauses
Die Verwaltung bittet die Pensionäre, AHV, Pensionen und Entschädigungen, sowie die Begleichung der Monats- rechnung wenn immer möglich über Postcheck oder Bank abzuwickeln, und nur ein Minimum an Bargeld bei sich persönlich zu verwalten. Es besteht die Möglichkeit, Depotgelder in unserem Tresor aufbewahren zu lassen.
Versicherungen
Vom Haus St. Bernhard aus sind die Pensionäre für Brand-/ Elementar-/ Wasser- und Einbruchschäden (ausgenommen Bargeld) versichert.
Bei persönlichem Besitz von Schmuck, Bilder, Sammlungen oder anderen Kostbarkeiten wird eine
eigene Versicherung dringend empfohlen.
Für Brillen, Hörgeräte und Zahnprothesen können wir keine Haftung übernehmen.
Wäsche
Die Kleider sollten pflegeleicht, gut waschbar und angeschrieben sein.
Keine Haftung für Spezial-Kleider wie Wollsachen, Mohair usw. (Keine Handwäsche)